1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Durchführungsarbeiten, Schulungen und sonstige Dienstleistungen, Softwareverkäufe sowie ähnlichen Dienstleistungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und verpflichten den Auftragnehmer nicht. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen und den von Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sowie abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden. Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung des Auftrages diese Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an. Die Einholung von Beratungsleistungen in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht und die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers oder Buchprüfers obliegen dem Auftraggeber
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
(2.1) Gegenstand des Auftrages sind die gemäß Projektvorschlag des Auftragnehmersvereinbarten Dienstleistungen (Tätigkeit) und Produkte (Software) , die nach den Grundsätzenordnungsgemäßer Berufsausu?bung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmersim Rahmen des vereinbarten Zeitraums durchgeführt bzw. geliefert werden, nichtaber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. In den schriftlichen Vereinbarungender Vertragsparteien werden die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Artder zu liefernden Arbeitsunterlagen, der Zeitraum der Beratungs- und/oder Schulungstätigkeitund das zu entrichtende Honorar im Einzelnen geregelt.
(2.2) Die Hinzuziehung weiterer oder anderer Mitarbeiter oder selbständiger Unterauftragnehmerentscheidet der Auftragnehmer in eigenem Ermessen. Ein Weisungs- oderDirektionsrecht des Auftraggebers besteht nicht.
(2.3) Der Auftragnehmer kann die vereinbarten Arbeiten sowohl im Unternehmen des Auftraggebers als auch in seinen eigenen Räumlichkeiten durchführen, je nachdem welcher Ort ihm als geeignet erscheint. Falls nicht ausdru?cklich anders vereinbart, übernimmtder Auftraggeber das Arrangement und die Kosten für die Beratungs-/Schulungsräumlichkeitenund die Verpflegung der Teilnehmer.
(2.4) Für die von uns gelieferte Software (auch Daten) gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareanbieters.
3. BERICHTERSTATTUNG, DOKUMENTATION
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Maßgabe des Auftrages und nach Arbeitsfortschritt in angemessenen Abständen u?ber die laufende Tätigkeit, deren Ergebnisse sowieden weiteren Arbeitsfortgang in den Grundzügen zu berichten. Dem Auftraggeber obliegtes, diesen Berichten unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu widersprechen, insbesonderehinsichtlich der Anku?ndigung weiterer Arbeitsschritte.
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzichtauf das Schriftformerfordernis. Der Auftragnehmer wird nachträgliches Änderungsverlangendes Auftraggebers ausführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungenmöglich ist. Anderenfalls teilt der Auftragnehmer binnen 24 Stunden die Einzelheitendes notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnenweiterer 24 Stunden die Änderungen, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.Sollte die Erwartungshaltung eines der beiden Vertragspartner im Laufe der Abwicklungnicht erfüllt werden, ist dies umgehend zu kommunizieren. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages durch einen der beiden Vertragspartner erfolgt die Abrechnung analog zu den geleisteten Stunden unter Einbeziehung von Vorbereitungs- und Vorbesprechungszeiten.
5. BESONDERE PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnissedes Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeiterneine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
6. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
(6.1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereichseiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchfu?hrung des Auftrages erforderlichsind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber? Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichenArbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfu?gung stellt,? eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während dervereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungenabzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungnotwendig sind,? den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigenInformationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagenversorgt.
(6.2) Der Auftraggeber steht dafu?r ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungenund Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit anden Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleibendieselben bei dem Auftragnehmer. Die Weitergabe von Berichten, Organisationsplänen, Entwürfen, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nicht an andere Unternehmensberateroder Trainer weitergegeben werden.
7. HAFTUNG
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Die aus den Untersuchungendes Auftragnehmers abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgennach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, stets nur für von ihm oder von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grobfahrlässig zu vertretenden Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Persondes öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, ist die vorgenannte Haftung in ihrem Umfang pro Auftragsverhältnis nach obendurch die Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt. Eine weitergehende Haftungist ausgeschlossen. Weiters übernehmen wir keinerlei Haftung für allfällige Schäden oder Folgeschäden, welche durch eine Fehlfunktion der Hard- oder Software verursacht werden. Insbesondere besteht auch keinerlei allfällige für dadurch verursachte Datenverluste, der Vertragspartner hat diesbezüglich für geeignete Sicherungsmaßnahmen zu sorgen, welche einen Datenverlust dauerhaft und wirksam verhindern (Backup). Wir übernehmen auch keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung oder Wartungsowie daraus resultierende Folgeschäden, vor solchen Arbeiten verpflichtet der Auftragnehmereine Gesamtsicherung zu erstellen.
8. HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Derhöheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmermittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
9. ANNAHMEVERZUG
(9.1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 6, Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste dievereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
(9.2) Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
10. VERTRAGSDAUER - KÜNDIGUNG - STORNO
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlichmit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmerswie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte die Erwartungshaltung eines der beiden Vertragspartner im Laufe der Abwicklung nicht erfüllt werden, ist dies umgehend zu kommunizieren. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages durch einen der beiden Vertragspartner erfolgt die Abrechnung analog zu den geleisteten Stunden unter Einbeziehung von Vorbereitungs- und Vorbesprechungszeiten. Bei Stornierung bereits seitens des Auftragsgebers bestätigter Termine ist folgende Regelunganzuwenden: Bis zum 15. Tag vor Termin 10 % des vereinbarten Honorars, vom 15. bis zum 7. Tag 50 %, danach 80 %, immer zzgl. getätigter Realaufwendungen inkl. Vorbereitungs- und Vorbesprechungszeit.
11. TREUEPFLICHT
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassenist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oderehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesensind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
12. HONORARE, NEBENKOSTEN, FÄLLIGKEITEN
(12.1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach denvon dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeitenzu berechnen (Zeithonorare / Manntage), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendesbestimmt wird (Projekt-, Pauschalhonorare). Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der erforderlichen bzw. vereinbarten Aufwendungen. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gu?ltigen Honorarsätzendes Auftragnehmers. Die Honorarsätze richten sich nach den Qualifikationen der Consulter.
(12.2) Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort undohne Abzug zu zahlen. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmerdaru?ber verfügen kann.
(12.3) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamt schuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Aufwendungsersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungenzulässig.
(12.4) Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen länger als 14 Tage im Zahlungsrückstand, so ist der Auftragnehmer ohne Vorankündigung zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
(12.5) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Software und Dienstleistungen) vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren und Dienstleistungen gehen erst dann in das Eigentum des Vertragspartners über,wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat.
(12.6) Als Kopierschutz wird eine Lizenznummer vergeben. Bei vollständiger Zahlung der Ware wird dem Käufer die Lizenznummer freigegeben. Die Programme laufen ohne freigegebene Lizenznummer zwei Monate nach Lieferung ohne jede Einschränkung, danach nur noch im Demonstrationsmodus. Diese Bedingung ist dem Endkunden auf jeden Fall mitzuteilen. Weiters gelten die Lizenzbedingungen des Herstellers in der jeweils gültigen Fassung.
13. SONDERVARIANTE ERFOLGSORIENTERTE HONORARE
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (9.1) unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
14. SONSTIGES
(14.1) Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anzuwenden. Sind Vorschriftender Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
(14.2) Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Forderungen gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.