EU-US Privacy Shield Abkommen ist ungültig
Im Umfeld von Daten und Auswertungen nimmt der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle ein. Im Austausch von Daten mit den USA hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 16.07.2020 eine weitreichende Entscheidung gefällt.
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter können ab diesem Datum keine personenbezogenen Daten mehr auf Basis des sogenannten EU-US Privacy Shields an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermitteln.
Was bedeutet das für Sie?
Bei den EU-Standardvertragsklauseln werden Verantwortliche durch den EuGH in die Pflicht genommen, für jeden Datenexport in ein Drittland zu untersuchen, ob der Empfänger die Zusicherungen der Vertragsklauseln einhalten kann oder ob lokale Gesetze ihm dies verbieten.
Wissen Sie wo Ihre Daten gespeichert sind? Tauschen Sie Daten mit Empfängern in den Vereinigten Staaten aus? Über Buchungskanäle oder Formulare auf Ihrer Webseite?
Sprechen wir darüber. Im Rahmen meiner Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich Ihre Vorgänge und ermittle die für Sie passenden Rahmenbedingungen.