Der Unterschied zwischen Datenschutz & Datensicherheit
Die Betriebe haben gerade jetzt die Zeit sich vieler aufgeschobener Themen zu widmen. Daher stehen aktuell auch zahlreiche Datenschutz-Projekte an. In meinen Gesprächen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es immer wieder die Vermischung zwischen Datenschutz und Datensicherheit.
Beim Datenschutz handelt es sich grundsätzlich um den Schutz personenbezogener Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, und so weiter. Es geht unter anderem um die Aufbewahrung oder Zugriffsberechtigung sowie die entsprechenden Anweisungen dazu.
Von Datensicherheit wird gesprochen, wenn es um die IT im Unternehmen selbst geht. Also das physische Sichern relevanter Dateien auf Servern mit einem eigenen Sicherungskonzept.
Wie sieht Datenschutz im Unternehmen aus?
In der Praxis werden personenbezogene Daten oft stiefmütterlich behandelt. Dazu zählen nicht nur Daten von Kunden oder Gästen, sondern auch die von Mitarbeitern. Ein Verlust oder ein Zugriff fremder Personen kann einen erheblichen unternehmerischen Schaden mit sich bringen. Nicht nur finanziell. Es kann auch ein enormer Imageschaden entstehen.
Ein großes Problem im Fall des Datenschutz der Zeitaufwand. Prozesse im Unternehmen müssen analysiert werden:
Wo und zu welchem Zweck werden Daten erfasst?
Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Wie werden sie gespeichert und wer hat Zugriff?
Und schließlich müssen alle Informationen und Konzepte immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. In größeren Unternehmen gibt es dazu oft einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Der nimmt im Unternehmen eine besondere Stellung ein und darf zum Beispiel nicht in einem Interessenskonflikt stehen. Heißt: ein Geschäftsführer oder Abteilungsleiter darf diese Aufgabe nicht wahrnehmen.
Welche alternativen Lösung zum internen Datenschutzbeauftragten gibt es?
Abhilfe schafft hier eine externe Lösung. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter biete ich mit Koell Consulting beispielsweise ein Rundum-Paket an. Von der Erfassung des Ist-Zustands, über die Prüfung und Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien, der Mitarbeiterschulung, bis zur Erstellung eines ganzheitlichen Konzepts.
Das spart einerseits Zeit und Personalkosten, und gibt andererseits die für Unternehmen existentielle Rechtssicherheit.